Der Landtag des Landes Rheinland-Pfalz beschloss im Juni 2007, dass seit dem Jahr 2012 auch in allen Altbauten Rauchmelder vorhanden sein müssen. Seit 2004 müssen bereits Neubauten mit diesen lebensrettenden Meldern ausgestattet sein.
Eine Kontrolle oder Strafen bei Nichtbeachtung soll es nicht geben. Es kann jedoch nach einem Brand Probleme mit der Versicherung geben. Falls keine Rauchmelder installiert waren, kann die Versicherung sich auf das Gesetz berufen und eventuell die Zahlung verweigern.
Verantwortlich für den nachträglichen Einbau und die Wartung des Rauchwarnmelders ist der Eigentümer. Jedes Jahr muss eine Funktionsüberprüfung stattfinden, die bei einigen Systemen auch von außerhalb der Wohnung per Funk vorgenommen werden kann. Die entstehenden Kosten können die Eigentümer über die Nebenkosten und Modernisierungsmaßnahmen an den Mieter weitergeben.Zitat aus dem Gesetz§ 44 Absatz 8 der Landesbauordnung
"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten."
Wir installieren vorwiegend Rauchmelder der Firma EI Electronic. Die Melder benötigen in den meisten Fällen keinen eigenen Netzanschluss, sondern werden mit Batterie betrieben. Als Erweiterung ist eine Vernetzung möglich, damit im Brandfall das akustische Signal verbreitet wird. An einer zusätzlichen Zentrale können die Melderzustände abgelesen und zurückgesetzt werden.Wir informieren Sie gerne über Einsatzmöglichkeiten in Ihrem Zuhause.